DR. HORN L A B S Raum Diffuser - SWEET BERGAMOT
100% naturreine ätherische Öle
„Hello sunshine“ scheint dieser Duft zu rufen und vertreibt auch die letzte graue Wolke am Himmel. Getragen wird diese Wirkung von der Kombination der ätherischen Öle der Orange und der Bergamotte. Das geheimnisvolle balsamisch-süße Amber lässt Dich zugleich tief in die Sinnlichkeit eintauchen und das entspannende Lavendelöl bringt Dich zur Ruhe.
Noten: balsamisch-süss, fruchtig, floral
Eine ganz besondere Art unsere Duftkreationen zu genießen sind unsere Diffusoren. Sie sorgen durch langsame Verdunstung des Alkohols und der darin gelösten zu 100 % naturreinen ätherischen Öle über die Rattanstäbchen gleichmäßig und über eine längere Zeit für wohlige Gerüche.
Das Diffusor-Set besteht aus einer ungefüllten 50 ml Apothekerflasche, einer 200 ml Nachfüllflasche mit der jeweiligen Duftmischung und fünf Rattanstäbchen.
Reicht für 3-6 Monate angenehme Raumbeduftung.
Anwendung:
Wir empfehlen die Apothekerflasche mit ca. 40 ml Duftmischung aus der Nachfüllflasche zu befüllen, so dass fünf Befüllungen erfolgen können. Diese reichen für 3-6 Monate angenehme Raumbeduftung abhängig von Raumgröße, gewünschter Duftintensität und Umgebungsbedingungen (z.B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit).
Die Intensität wird über die Anzahl der verwendeten Rattanstäbchen gesteuert, wobei mehr Stäbchen eine höhere Intensität bewirken. Die Duftmischung saugt sich in den Rattanstäbchen hoch, so dass es etwas dauern kann bis sich der Duft verbreitet. Für eine schnelle Beduftung die Stäbchen nach dem Eintauchen einmal wenden.
Inhaltsstoffe:
alcohol, aqua, glycerin, lavandula angustifolia oil, citrus bergamia oil, citrus sinensis peel oil expressed, dipterocarpus turbinatus resin oil, styrax benzoin resin extract, cistus ladanifer resin extract, vanilla planifolia fruit extract, vetiveria zizanioides root oil, limonene, linalool, geraniol, citral, benzyl benzoate
Angaben zur Produktsicherheit
Dieses Produkt wurde vor dem 12. Dezember 2024 in der Europäischen Union erstmals in Verkehr gebracht und fällt daher nicht unter die neuen Kennzeichnungspflichten der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR).